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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Diese Vertragsbedingungen gelten, soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben. Abweichende Bedingungen des Bestellers sowie Ergänzungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

1.2 Mit Erteilung des Auftrages oder mit der Annahme der Lieferung erkennt der Besteller unsere Verkaufsbedingungen an.

1.3 Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Preise und Zahlung

2.1 Unsere Preise verstehen sich – falls nichts vereinbart ist – ab Werk, zuzüglich Mehrwertsteuer.

2.2. Kosten für Verpackung, Frachten und Porti stellen wir gesondert in Rechnung. Verpackung wird nicht zurückgenommen.

2.3 Unsere Angebote sind freibleibend und haben allenfalls 3 Monate Gültigkeit. Wir behalten uns vor, bestätigte Preise zu verändern und neu zu vereinbaren, falls sich die preisbestimmenden Faktoren gegenüber denen bei Vertragsabschluss wesentlich geändert haben.

2.4 Unsere Rechnungen sind zahlbar: 14 Tage rein netto. Die Zahlung mit Scheck oder Wechsel gilt erst nach ihrer Einlösung als erfolgt. Diskont und Einziehungskosten trägt der Besteller. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir ab dem Fälligkeitszeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf.

2.5 Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten sind oder ein sich gegen uns richtender rechtskräftiger Vollstreckungstitel vorliegt.

3. Aufträge

3.1 Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

3.2 Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Menge sind branchenüblich und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zu Annahmeverweigerungen

3.3 Über Rahmenverträge mit Abrufquoten müssen besondere Verein-barungen getroffen werden. Auf Abruf bestellte Mengen werden erst nach ausdrücklicher Terminstellung des Kunden in Fertigung genommen.

3.4 Das Fertigungsmaterial wird jedoch für die gesamte Menge eingekauft und bei Annullierung des Auftrags, falls nicht anderweitig verwendbar, in Rechnung gestellt. 15 Ganz- oder Teilannullierungen sowie Terminrückstellungen können nach Fertigungsbeginn nicht mehr berücksichtigt werden.

4. Reproduktionsrecht

4.1 Für Entwürfe, die von uns angefertigt worden sind, bleibt uns das Reproduktionsrecht vorbehalten.

4.2 Eine Untersuchung oder Verantwortung dafür, ob an uns gelieferte Entwürfe, Daten und Vorlagen gegen bestehendes Urheberrecht, Warenzeichen oder bei Gerichten hinterlegte Gebrauchsmuster verstoßen, wird abgelehnt.

5. Korrekturabzüge und Freigabemuster

5.1 Die Begutachtung und Freigabe von Korrekturabzügen, Zeichnungen und Mustern entbindet uns von jeder Haftung für nicht beanstandete Fehler.

5.2 Für Fehler, die in der Bestellung, in eingesandten Unterlagen oder durch undeutliche und unvollständige Angaben entstanden sind, wird keine Verantwortung übemornmen.

6. Werkzeuge und Vorrichtungen

6.1 Werkzeuge, Vorrichtungen und Druckeinrichtungen werden nur mit Kostenanteilen berechnet Sie bleiben unser Eigentum.

7. Lieferzeiten

7.1 Die Lieferzeit wird nach bestem Ermessen angegeben Sie ist unverbindlich.

7.2 Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Waren durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, für uns unmöglich oder wesentlich erschwert, gleichgültig, ob die Umstände in unserem Werk, oder bei unseren Vorlieferanten eintreten (z. B. höhere Gewalt, Betriebs-oder Fertigungsstörungen, Brand, Arbeitskonflikte, nicht Frist- oder ordnungsgemäße Belieferung durch unsere Vortieferanten usw.) so sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht befreit.

7.3 Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

7.4 Nimmt der Besteller trotz unserer angemessenen Fristsetzung die verkauften Waren ganz oder teilweise nicht ab, so sind wir berechtigt, durch einfache, schriftliche Mitteilung uns hinsichtlich des nicht abgenommenen Teils und ohne gerichtliche Mitwirkung von dem Vertrag loszusagen und von dem Besteller Ersatz für den durch die Nichterfüllung erlittenen Schaden zu verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 100% des Verkaufspreises zuzüglich der uns entstandenen Aufwandskosten.

7.5 Lieferzeitüberschreitung oder verspätete Lieferung berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Annahmeverweigerung.

8. Gefahrenübergang

8.1 Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware (oder Filme, Skizzen, Daten) unser Werk verlässt. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Ware befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen, insbesondere im Hinblick auf die Eignung der gelieferten Waren für die vom Käufer beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen aus sämtlichen Lieferungen einschließlich etwaiger Schadenersatzforderungen unser Eigentum. Die Waren dürfen im ordnungsgemäßen Verkehr weiterveräußert oder weiterverarbeitet werden.

9.2. Wird die Ware vor Erfüllung unserer sämtlichen Kaufpreisforderungen weiterveräußert, so tritt an die Stelle der Ware durch Vorausabtretung die Forderung des Bestellers aus dem Wederverkauf oder im Falle der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Waren, ohne dass es einer ausdrücklichen Veräußerung sofort zu benachrichtigen und den Dritterwerber anzuweisen, insowek Zahlung direkt an uns zu leisten. Erhält der Besteller abweichend hierzu vom Dritterwerber dennoch seine Forderung bezahlt, so nimmt er diese Zahlung treuhänderisch im Sinne der Untreuvorschrift des Strafgesetzbuches entgegen und ist verpflichtet, den entgegenkommenden Betrag sofort an uns weiterzuleiten.

9.3 Der Besteller darf die gelieferte Ware weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten.

10. Gewährleistung

10.1 Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Unwesentliche oder kleine Mängel an Material, Oberfläche oder Farbe, die durch Eigenart der Herstellung bedingt sind, berechtigen nicht zur Reklamation.

10.2 Bei fristgemäßen, berechtigten Reklamationen steht es uns frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten, Ersatz zu liefern oder entsprechend der Wertminderung der Ware dem Besteller Gutschrift zu erteilen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Der Besteller hat insbesondere keinen Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Minderung des vereinbarten Kaufpreises oder Ersatz von Schäden irgendwelcher Art einschließlich Gewinnentgang, die unmittelbar auf die Mängel zurückzuführen sind.

10.3 Unsere Pflicht zur Reklamationsanerkennung entfällt bei jeder auch nur teilweisen Weiterverarbeitung der gelieferten Ware ohne unsere vorherige Zustimmung.

11. Rücktritt

11.1 Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Besteller sich in Annahmeverzug befindet, in Vermögensverfall gerät, insbesondere, wenn über sein Vermögen ein gerichtlicher Vergleich oder das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

11.2 Im Falle des Rücktritts stehen dem Besteller gegen uns keine Schadenersatzansprüche zu.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort ist Buchbach.

12.2 Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden oder mit ihm zusammenhängenden Streitigkeiten ist das für Buchbach zuständige Amtsgericht. Das gilt auch für Scheck- oder Wechselklagen.

12.3 Wir sind jedoch auch berechtigt, die Klage bei dem für den Besteller zuständigen inländischen oder ausländischen ordentlichen Gericht zu erheben.

13. Anwendbares Recht

13.1 Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.

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